Moped

DIE KLASSE AM

 

ALLGEMEINES

Umfang

Die Klasse AM berechtigt zum Lenken von

  • Motorfahrräder, aka Moped, Mofa, Roller, also Krafträder mit einer
    Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einem
    Hubraum von maximal 50 cm³
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, aka Mopedauto, also ein Kfz mit
    höchstens 350 kg Leermasse, einer
    Bauartgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, sowie einem
    Hubraum von maximal 50 cm³ bzw
    Nennleistung von maximal 4 kW

Da im Regelfall nur die normale Mopedausbildung genossen wird (ie „nur Moped fahren“), ist die Lenkberechtigung entsprechend auch „nur“ auf Moped eingeschränkt (mittels Zahlencode, 79.01. Für das zusätzliche Lenken von Mopedautos ist eine Zusatzausbildung notwendig (siehe weiter unten).

Seit dem 19. Jänner 2013 (endgültige Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie der Europäischen Union in österreichisches Recht) handelt es sich beim „Mopedschein“ um eine „echte“ Lenkberechtigung, welche auf einem Scheckkartenführerschein eingetragen wird. Das hat den großen Vorteil, dass er zum einen wesentlich beständiger gegenüber diversen Witterungseinflüssen ist (wer als Zweiradfahrer je in einen Regenschauer geraten ist, weiß, wovon die Rede ist….^^), zum anderen gilt er, unter anderem, in der gesamten EU.

Grüner Mopedausweis?

Die alten Mopedausweise werden nicht mehr ausgestellt, alle bestehenden Berechtigungen behalten natürlich ihre Gültigkeit; die alten Ausweise – gelten in Österreich – als Führerschein. Bestehende Mopedausweise sind bis zum 19. Jänner 2033 in Führerscheine der Klasse AM umzuschreiben (§ 41a Abs 2 FSG).

Beachte jedoch bitte, dass für das Lenken von Mopeds/Mopedautos seit dem 1. September 2011 auf jeden Fall entweder ein Führerschein/Mopedausweis notwendig ist, egal wie alt man ist, und auch dann, wenn dies uU in der Vergangenheit nicht notwendig war (§ 41 Abs 9 Z1 lit c FSG).

Für das Lenken von Invalidenkraftfahrzeugen (ua Bauartgeschwindigkeit von max 10 km/h) ist kein gesonderter Ausweis bzw Berechtigung erforderlich, der Lenker muss allerdings zumindest 16 Jahre alt sein (§ 1 Abs 5 FSG).

 

Mindestalter

15 Jahre.
Mit der Ausbildung kannst du frühestens zwei Monate vor deinem 15. Geburtstag beginnen. Wenn du unter 16 Jahre alt bist, ist außerdem eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Was genau du für die Anmeldung brauchst, findest du auf unserer Infopage zur Anmeldung

 

Ausbildung

Der Unterricht erstreckt sich über insgesamt 6 Einheiten (à 50 Min), wo wir dir die wesentlichsten Dinge des Straßenverkehrs beibringen.

Im Anschluss an den Unterricht findet die Theorieprüfung statt. Ja, dafür muss man ein bisserl lernen. Ja, durchfallen ist möglich. Nein, das ist nicht das Ende der Welt… :)
Die Prüfung wird schriftlich als „Kreuzerltest“ abgenommen, und zwar nur mehr am PC (bisher gibt es die Möglichkeit, eine einfache Version entweder schriftlich mit Fragebogen oder elektronisch am Rechner zu verwenden). Sie orientiert sich grob an der „großen“ PC-Prüfung für die „richtigen“ Klassen, aber es gibt ein paar Unterschiede.

Aus dem vorgegeben Fragenkatalog werden 45 Fragen ausgewählt.

60 Minuten Zeit.

Multiple-choice.

  • Eine Frage kommt mit mehreren Antwortmöglichkeiten.
  • Eine Antwort ist auf jeden Fall richtig, es können aber auch mehrere richtig sein.

Eine Frage, ein Punkt.

  • Jede Frage ist stets einen Punkt wert. Diesen gibt es aber nur, wenn die Frage vollständig richtig beantwortet wurde (es gibt keine Teilpunkte).
  • Manche Fragen haben Zusatzfragen, auch diese geben einen Punkt.
  • Zusatzfragen kommen auch dann, wenn die Hauptfrage falsch beantwortet wurde.

Das Modul ist bestanden, wenn zumindest 80% (das sind zumindest 36 von 45 Fragen) erreicht wurden. Falls es weniger waren: Die Reprobationsfrist (=Frist, die verstreichen muss, bis man wieder zur Prüfung antreten darf) beträgt 14 Tage. Und nein, das können wir nicht abkürzen (auch wenn wir der Meinung sind, dass zwei Wochen völlig überzogen sind; einer dieser „uns sind leider die Hände gebunden“-Fälle).

Von der Praxis her sind 8 Einheiten vorgeschrieben, davon zumindest zwei „draußen“, in der freien Wildbahn, quasi.

Das Minimum bekommst du woanders. Wir sind der Meinung, dass es dir mehr bringt, wenn du deine Fahrstunden eher dort hast, wo du später auch unterwegs bist – auf der Straße. Im echten Verkehr. Mit allem, was dazugehört!
Geradeaus fahren kann nämlich jeder… :P

Zum Aufwärmen fahren wir mit dir zunächst ein paar Runden am Übungsplatz. Inlusive diverser Übungen, wie Slalom, schmale Durchfahrten, enges Einbiegen, Vorrangsituationen, etc pp.

Wenn das soweit in Ordnung war, wir also nicht Erste-Hilfe leisten mussten oder Ähnliches, wird es ernst: Ausfahrten in Gloggnitz und der (näheren, 45 km/h und so) Umgebung. Der Schwerpunkt der Ausbildung und vor allem der Bewertung findet dabei statt. Wir bieten dir damit mehr Praxis auf der Straße an, als vorgeschrieben ist, zu gleichem oder zT sogar günstigerem Preis. Sechs Stunden lang im Kreis fahren finden wir nicht nur langweilig, sondern auch nicht sehr zweckmäßig…

Die Praxisausbildung kannst du (grundsätzlich) auf einem Fahrzeug deiner Wahl absolvieren, also entweder einem Moped oder Mopedauto. Beachte: Möchtest du (auch) Mopedautos lenken dürfen, so sind zusätzlich 6 Einheiten mit einem solchen Fahrzeug zu absolvieren. Deine Lenkberechtigung wird im Normalfall mittels entsprechendem Zahlencode (79.01 für Mopeds, 79.02 für Mopedautos) auf der Rückseite deines Führerscheins eingeschränkt.

Eine praktische Prüfung gibt es nicht; „Bestanden“ hat, wer gegenüber dem Fahrlehrer

[…] die ausreichende Fahrzeugbeherrschung […] nachgewiesen hat.

§ 18 Abs 1 Z 6 FSG

Das nehmen wir auch ernst. Nachdem wir euch aber nicht quasi-allein stundenlang Runden am Platz drehen lassen, sondern aktiv mit jedem einzelnen auch zum Teil anspruchsvolle Verkehrssituationen üben, gibt es da (meist) wenig Probleme.

ALLES ERLEDIGT! WAS JETZT?

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, bekommst du von uns den vorläufigen Führerschein ausgestellt; damit ist die Lenkberechtigung erteilt, du kannst sofort losfahren. Beachte aber, dass er jedoch

  • nur 4 Wochen lang (darum auch „vorläufig“),
  • nur in Österreich (man könnte ja… theoretisch…), und
  • nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist.

Den „endgültigen“ Führerschein im Scheckkartenformat bekommst du (sofern die behördliche Gebühren und Abgaben bezahlz wurden) dann als im Regelfall gewöhnliche Sendung per Post. Eine Expresszustellung ist zwar möglich, diese spart jedoch meist nicht wirklich Zeit, kostet dafür definitv recht viel Geld.

Für die Klasse AM ist keine zweite Ausbildungsphase vorgesehen, auf deutsch: Es sind weder Perfektionsfahrt(en) noch Fahrsicherheitstraining zu absolvieren.

Auch von der Anwendung der Bestimmungen über die Probezeit (Dauer regulär 3 Jahre) ist die Klasse AM ausgenommen; zu beachten ist jedoch, dass bis zum 20. Geburtstag die sogennante 0,1-Promille-Grenze gilt (ie Alkoholgehalt max 0,1 g/l im Blut, bzw max 0,05 mg/l in der Atemluft). Generell bleiben auch die Entzugsdelikte (insb Fahrerflucht nach Unfällen, speeding, Vorrangverletzungen, mangelnder Sicherheitsabstand, etc) ebenso anwendbar wie die Möglichkeit der Behörde, gegebenenfalls die Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit anzuordnen (was unter Umständen ebenso zu einem Entzug der Lenkberechtigung(en) führen kann).