Die Klasse F ist in erster Linie als „Traktorschein“ bekannt, umfasst allerdings darüber hinaus noch einige andere Fahrzeugarten. In Verbindung mit unterschiedlichen Bestimmungen bezüglich der zulässigen Bauartgeschwindigkeit sowie darüber, welche Anhänger mit welchen Fahrzeugen gezogen werden dürfen, ergibt sich hinsichtlich des Umfangs ein etwas zersplittertes Bild. Die folgende Übersicht sollte etwas Licht ins Dunkle bringen.
16 Jahre.
Bis zum 18. Geburtstag allerdings beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge. Das Mindestalter betrifft das Ablegen der praktischen Prüfung; mit der Ausbildung selbst kann hingegen bereits 6 Monate davor (somit 15 ½ Jahren) begonnen werden.
ZUGMASCHINEN
Bauartgeschwindigkeit: ≤ 50 km/h
Anhänger: Alle
MOTORKARREN
Bauartgeschwindigkeit: ≤ 40 km/h
Anhänger: Alle
SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN
Bauartgeschwindigkeit: ≤ 50 km/h
Anhänger: Höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg
LANDWIRTSCHAFTLICHE SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN
Bauartgeschwindigkeit: ≤ 50 km/h
Anhänger: Alle
TRANSPORTKARREN
Bauartgeschwindigkeit: Nicht festgelegt
Anhänger: Keine zulässig
NACHZUGSMASCHINEN
Bauartgeschwindigkeit ≤ 25 km/h
Anhänger: Keine zulässig
SONDERKRAFTFAHRZEUGE
Bauartgeschwindigkeit: Nicht festgelegt
Anhänger: Höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 3500 kg
[§ 2 Abs 1 Z 15, Abs 2 Z 4 FSG, § 2 Abs 1 Z 19, 20 und 23 KFG]
Bei Lenkberechtigungen der Klasse F, die vor dem 31. März 2001 erteilt wurden, erstreckt sich der Umfang bei Zugmaschinen & (landwirtschaftliche) selbstfahrende Arbeitsmaschinen nur auf eine Bauartgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h. [Vgl BG 2001, BGBl I 2001/25, welches keine Übergangsregelungen vorsieht.]
Als nationale Klasse gilt der „Traktorschein“ nur in Österreich (anstatt im gesamten EWR) sowie folgenden Ländern, die ihn auf Grund bilateraler Abkommen anerkannt haben:
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Das Modul Grundwissen muss jeder absolvieren, der noch keine Lenkberechtigung, ausgenommen AM, hat. Wir bieten es ein- bis zweimal pro Monat im Rahmen des B/L17-Kurses an, genau Daten findest du im Abschnitt Kursbeginne.
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Die Fahrlektionen machst du dir persönlich nach Wunsch & Terminverfügbarkeit im Büro aus – gerne auch telefonisch oder per E-Mail! Sie sind verbindlich, dh solltest du einen Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (ie mindestens 48h vor dem Termin) Absage!
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten