Praktische Prüfung

FAHRPRÜFUNG

DIES UND DAS

Bevor du zur praktische Fahrprüfung antreten kannst, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • PC-Prüfung bestanden
  • Praktische Ausbildung abgeschlossen
  • Positive ärztliche Untersuchung liegt vor
  • Erste-Hilfe-Kurs absolviert (entfällt bei einer Ausdehnung)
  • Mindestalter erreicht

Beachte: Sowohl die PC-Prüfung, das ärztliche Gutachten sowie die Ausbildung verfallen nach 18 Monaten!

„Die theoretische Prüfung ist jedenfalls neuerlich abzulegen, wenn die praktische Prüfung nicht innerhalb von 18 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde. § 11 Abs 6 Satz 2 FSG

Zur Anmeldung trage dich bitte rechtzeitig in die entsprechende Liste ein, die bei uns aufliegt. Wir prüfen dann, ob alles seine Ordnung hat und melden deinen Antritt der Behörde.

Ausweis

Damit der Prüfer sicher sein kann, dass er auch wirklich dich prüft (und nicht etwa einen Fahrlehrer :P), musst du natürlich auch vor der Fahrprüfung einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen; das ist in erster Linie ein Reisepass oder ein Personalausweis.

 

Ablauf der Prüfung

Passt schließlich alles, kannst du deine Skills unter Beweis stellen – die Stunde der Wahrheit ist gekommen! Die Prüfung selbst gliedert sich in vier Abschnitte:

„Wofür ist eigentlich dieser rote Knopf mit dem Dreieck da? Und wofür steht das „AC“ auf dem anderen Knopf?
Darf man mit Sommerreifen auch im Winter fahren? Und umgekehrt? Was ist ein Reifenprofil, und worauf muss ich diesbezüglich achten?
Wann muss ich das Abblendlicht einschalten? Darf ich stattdessen auch die Nebelscheinwerfer verwenden?
Wo kontrolliert man den Ölstand? Welches Öl fülle ich nach? Fülle ich überhaupt nach, oder macht das lieber die Werkstätte?
Und wie war das noch mal mit der Bremsflüssigkeit? Was muss ich machen, wenn die Bremskontrollleuchte während der Fahrt aufleuchtet?
Was, wenn das Lenkrad vibriert?
Welchen Treibstoff muss ich tanken? Welche Dinge muss ich im Fahrzeug mitführen?“
Solche und ähnliche Fragen werden dir im ersten Teil der Prüfung gestellt, aber keine Angst: Es artet nicht zu einer zweiten Theorieprüfung aus … ; )

Bevor sich der Prüfer mit dir „in die freie Wildbahn“ wagt, will er sich erst einmal von deiner grundlegenden Fahrzeugbeherrschung auf unserem Übungsplatz ein Bild machen. Grundlegend heißt im Klartext, dass einige Fahrmanöver selbstständig vorzuführen sind, z.B.:

• Slalom fahren
• Enge Tordurchfahrt
• Zielbremsung
• Versetzt einparken
• Rückwärts einparken
• Umdrehen
• Ausweichhaken
• Schieben von Anhängern

Natürlich abhängig von der jeweils geprüften Klasse: So ist beispielsweise bei der Klasse A ein Ausweichhaken aus 50 km/h, bei der Klasse B einparken, und bei der Klasse CE das Zurückschieben mit dem Anhänger vorgesehen.

Der eigentliche Kern der Prüfung: Selbstständiges Fahren im öffentlichen Verkehr. Spurhaltung und Tempogestaltung, Blicktechnik, Überholmanöver, Verhalten bei Kreuzungen, auf Autobahnen, Schutzwegen, Radfahrer – als das wird hier bewertet. Die Mindestdauer (dieser Prüfungsfahrt) hängt von der angestrebten Klasse ab:
A, A1, A2, B, BE:  25 Minuten
C, CE, D, DE:  45 Minuten
F:  15 Minuten
§ 11 Abs 4 Z 4 FSG

Der Ablauf ist üblicherweise wie folgt: Der Prüfer nimmt in der hinteren Sitzreihe Platz, richtet ein paar aufmunternde Worte an dich und nennt eine vorläufige Strecke bzw einen Zielort. Du sollst dir alles einrichten und, wenn du bereit bist, losfahren. Solange keine weiteren Anweisungen kommen, folge dem Fahrbahnverlauf – aber bitte nicht gegen eine Einbahn oder unter Missachtung eines Fahrverbots (v.a. im Rahmen der Klasse CE u.ä.): Das wäre doppelplusungut, um Orwell zu bemühen. Üblich sind auch Anweisungen wie „bei der nächsten Gelegenheit links abzweigen“ – hier ist es wichtig, entsprechende Möglichkeiten frühzeitig zu erkennen, rechtzeitig eine Verkehrsbeurteilung durchzuführen, angepasst zu blinken und einzuordnen & dann auch korrekt einzubiegen (Stichwort: Kurvenschneiden). Selbstständig, versteht sich, der (am Beifahrersitz Platz nehmende) Fahrlehrer sollte sich im Idealfall langweilen …^^ Und um ein paar „urban legends“ aus der Welt zu schaffen:
• Prüfer sind nicht böse.
• Es ist nicht ihr alleiniger Lebensinhalt, euch den Tag zu vermiesen.
• Und sie stellen euch explizit auch keine „Fallen“, in die ihr in eurem Prüfungsstress unweigerlich tappen musstet.

Natürlich variieren die Maßstäbe zwischen einzelnen Prüfern innerhalb einer engen Bandbreite, und auch ist kein Mensch immer 100% objektiv. Diese Einflüsse machen aber bestenfalls einen kleinen Teil der Bewertung aus – was zählt, ist letztlich eure Leistung.

Wer bei seiner Prüfungsfahrt:
• Blicktechnik nur mit einem vielversprechenden Augenaufschlag in Verbindung bringt (evtl. in Begleitung von Kommentaren der Sorte: „Hob eh g’schaut!“ oder „do derf eh kana sei …“),
• beim Verkehrszeichen „Halt“ eben nicht anhält („I bin eh stehn ‚blieben!“, „do is jo nix kumman!“, regelmäßig auch „Wo woa do a Stoptafal?!“),
• ungenügend Abstand hält („Na wenn der do ned weida tuat?!“),
• Geschwindigkeitsbeschränkungen für Richtlinien hält („Wos stön‘ de do a an 30er auf…“),
• auf Schutzwegen überholt („Jo do wor hoit so schee vü Plotz“),
• Sperrlinien überfährt, etc. pp (im Übrigen allesamt Klassiker…) sollte in erster Linie an sich selbst Kritik üben. Das ist aber leider die Ausnahme.

Sollten deinen Leistungen eher mittelmäßig gewesen sein, sprich das Ergebnis wackelig & dein Prüfer unschlüssig sein, kannst du hier Pluspunkte sammeln. Auf Dinge, die bei der Prüfung nicht so abgelaufen sind, wie sie eigentlich hätten ablaufen sollten, kann hier eingegangen werden.

Seitens der Behörde werden pro Antritt und Klasse zusätzlich
EUR 60,– (für die Klassen A, A1, A2, B, BE, F)
EUR 90,– (für alle anderen Klassen) verrechnet.

Du hast es geschafft – am Prüfungsprotokoll thront ein dickes Kreuzerl bei „Bestanden“! Wie geht’s nun weiter? Vom Prüfer bekommst du nun den vorläufigen Führerschein ausgehändigt, mit welchem du auch gleich durchstarten kannst.

Beachte: Der voläufige FS gilt maximal 4 Wochen („vorläufig“), nur in Österreich, und nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis! Damit die Staatsdruckerei deinen „richtigen“ Führerschein im Scheckkartenformat auch druckt & verschickt, musst du den Betrag laut Kostenblatt (welches du ebenfalls vom Prüfer bekommst) einzahlen. Bevor dieser Betrag nicht überwiesen wurde, geht dein Auftrag nicht in Druck! Dein Führerschein kommt nicht? Solltest du den Betrag unmittelbar eingezahlt haben, dein Führerschein nach zwei Wochen aber immer noch nicht seinen Weg in deinen Postkasten gefunden haben, so bitten wir um Kontaktaufnahme! Wir gehen für dich der Sache dann auf den Grund.