Der Umfang der Lenkberechtigung erstreckt sich über:
sowie im Übrigen die Klasse AM („Mopeds“).
Mit der Klasse D allein dürfen lediglich leichte Anhänger (höchstzulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg) gezogen werden! Für alle anderen Anhänger bedarf es der Klasse D+E oder C+E.
Die Lenkberechtigung ist auf 5 Jahre befristet, ab dem 60. Geburtstag auf 2 Jahre. Zur Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig, welches von den sonst anfallenden Gebühren befreit ist.
21 Jahre.
Dies betrifft das Ablegen der praktischen Prüfung; mit der Ausbildung selbst kann hingegen bereits 6 Monate davor (mit 20 ½ Jahren) begonnen werden.
THEORETISCHE AUSBILDUNG
Voraussetzung für den Erwerb ist die Klasse B, bei einer Ausdehnung von der Klasse C vereinfacht sich die Ausbildung (die Werte in Klammer gelten für Inhaber der Klasse C).
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Sowohl der Kurs als auch die Fahrstunden finden nach individueller Vereinbarung statt und sind verbindlich. Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme.
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten