Bus

DIE KLASSE D

 

Welche Fahrzeuge darf ich lenken?

Der Umfang der Lenkberechtigung erstreckt sich über:

  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen,
  • Sonderkraftfahrzeuge

sowie im Übrigen die Klasse AM („Mopeds“).
Mit der Klasse D allein dürfen lediglich leichte Anhänger (höchstzulässige Gesamtmasse ≤ 750 kg) gezogen werden! Für alle anderen Anhänger bedarf es der Klasse D+E oder C+E.
Die Lenkberechtigung ist auf 5 Jahre befristet, ab dem 60. Geburtstag auf 2 Jahre. Zur Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten notwendig, welches von den sonst anfallenden Gebühren befreit ist.

 

 

Mindestalter

21 Jahre.
Dies betrifft das Ablegen der praktischen Prüfung; mit der Ausbildung selbst kann hingegen bereits 6 Monate davor (mit 20 ½ Jahren) begonnen werden.

 

 

Ausbildung

THEORETISCHE AUSBILDUNG

  • Modul D: 12 UE (4 UE)

Voraussetzung für den Erwerb ist die Klasse B, bei einer Ausdehnung von der Klasse C vereinfacht sich die Ausbildung (die Werte in Klammer gelten für Inhaber der Klasse C).

 

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

  • 8 UE (4 UE)

Sowohl der Kurs als auch die Fahrstunden finden nach individueller Vereinbarung statt und sind verbindlich. Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme.

1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten