L 17

L17 – Vorgezogene Lenkerberechtigung der Klasse B

L17 ist die Bezeichnung für die Klasse B, die man bereits mit seinem 17. Geburtstag erhalten kann. Es dürfen die gleichen Fahrzeuge gelenkt werden, Unterschiede finden sich in erster Linie in der (umfangreicheren) Ausbildung.

Warum L 17?

Durch die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B (L 17) eröffnen sich dir ungeahnte Möglichkeiten:

  • Bereits ab 17 kannst du dich mit einem Auto frei bewegen!
  • Gleicher Umfang wie bei der „richtigen“ Klasse B!
  • Du bist nicht mehr auf den „good will“ der Eltern oder Freunde angewiesen => 24/7 mehr Flexibilität!
  • Bye, bye, Moped: Mit einem Auto fährt man doch wesentlich schneller, bequemer und sicherer durch die Gegend!
  • Noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch eine umfangreiche Ausbildung!

Rechtliches

Geltung

Ab dem 18. Geburtstag erlangt die vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B den gleichen Status wie die reguläre Klasse B. Bis dahin ist ein Fahren grundsätzlich nur in Österreich sowie jenen Staaten, die „L 17“ anerkennen, erlaubt. Konkret sind dies Deutschland, Dänemark, Vereinigtes Königreich.

Probezeit

Im Gegensatz zur Klasse B erstreckt sich die Dauer der Probezeit jedenfalls bis zum 20. Geburtstag.

Mindestalter

17 Jahre (in Abweichung vom regulären Mindestalter von 18 Jahren für die Klasse B)

Dies betrifft die früheste Möglichkeit, die praktische Prüfung abzulegen. Mit der Ausbildung selbst kann bereits mit 15 1⁄2 Jahren begonnen werden – somit ist (auch) ein Start zusammen mit der Klasse A1 möglich!)

Ausbildung

Theoretische Ausbildung

  • Modul Grundwissen (GW): 20 UE
  • Modul B: 12 UE

Die theoretische Ausbildung ist identisch mit jener der Klasse B, Kurse finden also regelmäßig monatlich statt. Jeder Kurs setzt sich aus den gleichen Teilen zusammen, somit kannst du versäumte Teile beim nächsten Kurs nachholen.

Die Termine selbst findest du unter Kursbeginne, eine detaillierte Kursübersicht bekommt du bei der Anmeldung bzw ist an unserer Pinnwand angeschlagen.

Praktische Ausbildung

Die Grundausbildung findet in der Fahrschule statt und umfasst

  • 12 UE Fahrstunden
  • Theoretische Einschulung

Nachdem Theoriekurs und Grundausbildung abgeschlossen wurde, kommt per Post der Bescheid der Behörde, mit der die Durchführung von Ausbildungsfahrten bewilligt ist. Von uns bekommst du die L17-Taferl sowie ein Konvolut Fahrtenprotokolle. Voll ausgestattet folgen nun mindestens

  • 1000 km an Ausbildungsfahrten

Habt ihr diese erfolgreich zurückgelegt folgt ein Stelldichein in der Fahrschule, nämlich die

  • erste begleitende Schulung (2 UE)

Hier soll sich der Fahrlehrer von den Lernfortschritten des Schülers sowie den Methoden des Begleiters ein Bild machen. Mit besonderem Augenmerk auf die Wahl der Fahrgeschwindigkeit und die Blicktechnik werden in einem individuellen Gespräch auf Fehler eingegangen & Lösungsansätze unterbreitet. Die Anwesenheit des oder der Begleiter ist dabei obligatorisch!

Im Anschluss daran folgen wieder mindestens

  • 1000 km an Ausbildungsfahrten,

abgeschlossen durch die

  • zweite begleitende Schulung (2 UE).

Das Prozedere gleicht der ersten begleitenden Schulung, das Augenmerk liegt nun aber auf Partnerkunde und Gefahrenlehre.

Im Anschluss daran folgen ein drittes Mal mindestens

  • 1000 km an Ausbildungsfahrten.

Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch die praktische Perfektionsschulung (3 UE). Dabei soll dem Schüler ein „letzter Schliff“ gegeben, er mit dem Ablauf der praktischen Prüfung vertraut gemacht & noch eventuelle Unsicherheiten aus der Welt geschafft werden. Fakultative Anwesenheit der Begleiter.

Die Fahrlektionen machst du dir persönlich nach Wunsch & Terminverfügbarkeit im Büro aus – gerne auch telefonisch oder per E-Mail! Sie sind verbindlich, dh solltest du einen Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (ie mindestens 48h vor dem Termin) Absage!

Die Ausbildungsfahrten dürfen natürlich erst nach Erhalt des Bescheids durchgeführt werden – folgendes ist notwendig, damit die Behörde diesen erteilt:

  • Dokumente: Hier sei auf die Infos rund um die Anmeldung verwiesen.
  • Ausbildung:
    • Theoriekurs: Modul Grundwissen (20 UE); Modul B (12 UE)
    • Fahrstunden: 12 UE
    • Theoretische Einschulung
  • Begleiter: Dieser muss
    • seit mindestens 7 Jahren eine LB der Klasse B haben;
    • während der letzten 3 Jahre ein entsprechendes Fahrzeug gelenkt haben;
    • während dieser Zeit keine schweren verkehrsrechtlichen Verstöße begangen haben (diverse Alkoholdelikte, Fahrerflucht, erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen, …);
    • ein „besonderes Naheverhältnis“ zum Bewerber haben (kann auch ein guter Freund sein).
  • Alkoholverbot: Sowohl für den Bewerber als auch Begleiter gelten 0,1‰.
  • Fahrtenprotokoll: Die Durchführung jeder Ausbildungsfahrt ist in das Fahrtenprotokoll einzutragen & vom jeweiligen Begleiter sowie dem Bewerber zu unterschreiben.
  • Kennzeichnung: Vorne und hinten am Fzg sind die „L17-Taferln“ anzubringen.
  • Mitführungspflicht: Bescheid, Lichtbildausweis (Bewerber) und Führerschein (Begleiter) müssen mitgeführt werden.

Sowohl die L17-Taferln als auch das Fahrtenprotokoll bekommst du kostenlos von uns. Beachte bitte, dass ein Verstoß gegen die Auflagen unangenehme Konsequenzen nach sich zieht (Geldstrafe, Entzug der Bewilligung, Sperre des Bewerbers, verkehrspsychologische Untersuchung, …)

Erwähnenswert ist noch, dass üblicherweise eine Meldung an die Versicherung notwendig ist, wenn sich der Versicherungsschutz auch auf die Ausbildungsfahrten erstrecken soll. Wobei wir natürlich nicht hoffen wollen, dass ihr den in Anspruch nehmen müsst… ;)