Anhänger

DIE KLASSE BE

 

 

Wann brauche ich BE?

Die Klasse BE berechtigt zum Ziehen von Anhänger mit Zugfahrzeugen der Klasse B, welche als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind.

Das heißt, dass der

  • Anhänger eine höchstzulässige Gesamtmasse1 (hzGM) von mehr als 750 kg, aber nicht mehr als 3500 kg (Klasse O2, siehe Zulassungsschein) aufweist, die
  • Summe der hzGMvon Zugfahrzeug plus Anhänger 3500 kg übersteigt (darunter reicht ja die Klasse B alleine), und, wenn der Anhänger auflaufgebremst ist (was die übliche Variante darstellt),
  • die (momentane) Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die hzGM des Zugfahrzeugs ist (GMAnhänger ≤ hzGMZugFzg).

 

Ist die hzGM des Anängers größer als 3500 kg (dh Anhänger der Klassen O3 und O4), so ist zumindest die Lenkberechtigung der Klasse C1E erforderlich.

1 Die höchstzulässige Gesamtmasse ist jene Masse, die ein Fahrzeug oder ein Anhänger insgesamt (also Eigenmasse samt Ladung) rechtlich maximal haben darf, er wird im Zulassungsschein eingetragen.

 

 

Alternative: Code 96

Überschreitet die hzGM des Kraftwagenzugs (also die Summe aus Zugfahrzeug samt Anhänger) die Grenze von 3500 kg, überschreitet aber nicht die Grenze von 4250 kg, so genügt auch die Klasse B samt Eintrag von Code 96 im Führerschein.

Voraussetzungen:

  • Klasse B
  • 3 Theorielektionen (à 50 Min)
  • 4 Fahrlektionen (à 50 Min)

 

Die Ausbildung selbst entspricht somit jener der Klasse BE. Es ist jedoch weder eine theoretische Prüfung, noch eine praktische Prüfung zu bestehen, ebenso entfällt die ärztliche Untersuchung. Da es sich beim Code 96 um eine Erweiterung der Klasse B handelt, ist außerdem eine Kombination mit dem Ausbildungmodell L17 möglich.

Sollte sich der Code 96 eines Tages als unzureichend für die persönlichen Verhältnisse herausstellen (größeres Auto, größerer Anhänger), so wird bei einer Ergänzung auf BE die Ausbildung von Code 96 voll angerechnet (und entfällt somit für BE).

 

 

Mindestalter

18 Jahre.
Dies betrifft das Ablegen der praktischen Prüfung; mit der Ausbildung selbst kann hingegen bereits 6 Monate davor (mit 17 ½ Jahren) begonnen werden.

 

 

Ausbildung

Voraussetzung für den Erwerb ist die Klasse B. Eine kombinierte Ausbildung von B und BE zusammen ist aber ohne weiteres möglich, lediglich die praktische Prüfung für die Klasse B muss vor Antritt zur BE bestanden worden sein. Hinsichtlich der Anmeldung sei auf unsere Infopage Anmeldung verwiesen.

Theoretische Ausbildung

  • Modul BE: 3 UE

Die Daten für BE-Kurse sind den Terminen zu entnehmen, bei entsprechendem Interesse sowie Firmen bieten wir zusätzliche Kurse nach Vereinbarung an.
Im Anschluss an den Kurs kann die Theorieprüfung abgelegt werden.

Praktische Ausbildung

  • 4 UE

Die Fahrlektionen machst du dir persönlich nach Wunsch & Terminverfügbarkeit im Büro aus – gerne auch telefonisch oder per E-Mail! Sie sind verbindlich, dh solltest du einen Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (ie mindestens 48h vor dem Termin) Absage!
1 UE (Unterrichtseinheit) = 50 Minuten

Für Besitzer einer Lenkberechtigung der Klassen B und F steht ein vereinfachter Zugang zur Klasse BE offen: Es ist nur die praktische Prüfung zu bestehen! Es muss gszl. kein Kurs besucht werden, auch die theoretische Prüfung entfällt; die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach Bedarf.

Die Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Besitz der Klasse B und Klasse F seit zumindest 3 Jahren (die Klassen C bzw C1 umfassen die Klasse F);
  • Gültiger Arzt
  • Glaubhaftmachung, während der letzten 3 Jahre schwere Anhänger gezogen zu haben, wobei dieser Nachweis u.a. erfolgen kann durch den Zulassungsschein eines entsprechenden Anhängers, ein Arbeitsverhältnis in einem landwirtschaftlichen Betrieb, oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

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Im Rahmen unseres Rundum-sorglos-Pakets bieten wir:

  • Erledigung sämtlicher Behördengänge (einschließlich des Antragsprozedere & Übermittlung der notwendigen Dokumente)
  • Meldung & Einteilung zu einer praktischen Prüfung
  • Bereitstellung eines Zugfahrzeugs samt entsprechendem Anhänger
  • Unterstützung bei der Eingabe der Glaubhaftmachung
  •  Prüfungsvorbereitung (2 Lektionen à 50 Min)