Motorrad

DIE KLASSE A

 

Die Klasse A umfasst zunächst einspurige Kraftfahrzeuge (sogenannte Krafträder), angefangen vom Moped bis hin zur Rennmaschine. Aus verkehrspolitischen Gründen ist der Zugang zu dieser Klasse, gestaffelt nach Altersstufen, beschränkt, und zwar grundsätzlich wie folgt:

  • Ab 15: Klasse AM („Moped“) – Näheres siehe auf unserer Infopage Moped
  • Ab 16: Klasse A1 („125er“)
  • Ab 18: Klasse A2 („Leichtmotorrad“)
  • Ab 24: Klasse A („Motorrad“)

UMFANG

Die Klasse A1 umfasst die Klasse AM sowie

  • Motorräder mit (höchstens)
    • 11 kW Leistung
    • 125 cm³ Hubraum
    • 0,1 kW/kg Leistungsdichte
  • Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW Motorleistung

 

MINDESTALTER

16 Jahre.
Ein Einstieg zusammen mit L17 ist möglich.

 

VERGLEICH A1 – CODE 111

Der Unterschied zwischen der Klasse A1 und dem Code 111 für die Klasse B, welche beide die gleichen Fahrzeuge umfassen, ist wie folgt:

A1 Code 111
Eigenständige Lenkberechtigung? Ja Nein, nur iVm Klasse B
Gültigkeit EWR¹, Schweiz Österreich²
Mindestalter 16 22³
Ausbildung Theorie: 6 UE
Praxis: 14 UE
Theorie: –
Praxis: 6 UE
Prüfung Ja Nein
Stufenzugang Ja Nein⁴

¹EWR: Die Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Island, Lichtenstein
²Anerkannt in Italien, Lettland, Spanien, Tschechien (nur Automatikgetriebe) sowie Portugal (Mindestalter: 25 Jahre)
³5-jähriger Besitz der Klasse B notwendig
⁴Anrechnung auf die Ausbildung zur Klasse A1 möglich

UMFANG

  • Klasse AM
  • Motorräder mit (höchstens)
    • 35 kW Leistung
    • 0,2 kW/kg Leistungsdichte
    • bei Drosselung: Maximal von 70 kW abgeleitet
  • Dreirädrige Kfz mit max. 15 kW

 

MINDESTALTER
18 Jahre.

UMFANG

  • Klasse AM
  • Motorräder und
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

 

MINDESTALTER

24 Jahre; beachte aber die Möglichkeit des Erwerbs ab 20 über den Stufenzugang!

 

AUSBILDUNG

Mit der Ausbildung kann 6 Monate vor erreichen des Mindestaltes begonnen werden. Sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, und ist für die Klassen A1, A2 und A identisch:

THEORETISCHE AUSBILDUNG

  • Modul A: 6 UE
  • Modul Grundwissen: 20 UE (optional)

Das Modul Grundwissen muss jeder absolvieren, der noch keine Lenkberechtigung, ausgenommen AM, hat. Wir bieten es ein- bis zweimal pro Monat im Rahmen der B-/L17-Kurse an. Kurse für die Klasse A finden regelmäßig statt, genau Daten findest du im Abschnitt Kursbeginne.

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

14 UE

Die Fahrstunden finden, nach dem „Trockentraining“ auf unserem ausgedehnten Übungsplatz, in der landschaftlich sehr reizvollen Gloggnitzer Umgebung des Semmering-Rax-Schneeberg-Gebiets statt. Die Fahrlektionen machst du dir persönlich nach Wunsch & Terminverfügbarkeit im Büro aus – gerne auch telefonisch oder per E-Mail! Sie sind verbindlich, dh solltest du einen Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige (ie mindestens 48h vor dem Termin) Absage!

Nachdem wir der Ansicht sind, dass Motorradfahrstunden höheren Zwecken als bloß dem Totschlagen von Zeit und Begutachten von Schnee, Salz und Schotter auf der Fahrbahn dienen, möchten wir um Verständnis bitten, dass während der Wintermonate keine Fahrstunden auf Zweirädern stattfinden!

 

ERWEITERTE AUSBILDUNG FÜR DIE GRUPPE „39 PLUS“

Wer älter als 39 Jahre ist und eine Lenkberechtigung der Klasse A anstrebt, hat im Rahmen der praktischen Ausbildung statt der 14 Einheiten in Summe zumindestens 16 Einheiten zu absolvieren, davon mindestens zehn im öffentlichen Verkehr (dh nicht am Übungsplatz oä).

Die letzten vier Einheiten sind darüber hinaus zusammen in einem Block durchzuführen, wobei der Fokus auf Freilandstraßen liegen muss. Sprich, wir machen eine schöne, ausgedehnte Ausfahrt im Semmering-Rax-Schneeberg-Gebiet; wir haben’s ja… ; )

Dies ist eine vorläufig (bis Ende 2019) eingeführte Maßnahme, um die verkehrssicherheitsrelevanten Auswirkungen dieser zusätzlichen Ausbildung zu untersuchen.

 

STUFENZUGANG

Mit der Umsetzung der 3. Führerschein-RL wurde die Möglichkeit geschaffen, einerseits bereits mit 16 Jahren an einen abgespeckten Motorradschein zu kommen, andererseits diesen im Laufe der Zeit upgraden zu können.

Der Grundgedanke ist wie folgt:

Peppi „PimpMyRide“ Mustermann macht mit 16 die Klasse A1,

  1. absolviert seine 2. Ausbildungsphase (Fahrsicherheitstraining, Perfektionsfahrt),
  2. fährt 2 Jahre im Straßenverkehr und sammelt Erfahrung,
  3. beweist danach mit 18 nochmal sein Können auf einem Leichtmotorrad,
  4. freut sich über seine neu erworbene Klasse A2,
  5. fährt weitere 2 Jahre, sammelt wieder Erfahrung,
  6. beweist schließlich mit 20 ein weiteres Mal sein Können auf einer „großen“ Maschine, und
  7. erhält dann eine (unbeschränkte) Lenkberechtigung der Klasse A.

Piece of cake. Dementsprechend ist folgendes möglich:

 

A1 AUF A2

Eine Ausdehnung auf die Klasse A2 bekommt, wer seit

  • mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A1 ist,
  • mindestens 18 Jahre alt ist, und entweder
    • eine praktische Prüfung erfolgreich absolviert oder
    • praktischen Unterricht im Ausmaß von 7 UE an einer Fahrschule genossen hat,
    • (jeweils auf Motorräder der Klasse A2).

A2 AUF A

Analog der eben geschilderten Variante: Eine Ausdehnung auf die Klasse A bekommt, wer seit

  • mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A2 ist,
  • mindestens 20 Jahre alt ist, und entweder
    • eine praktische Prüfung erfolgreich abgelegt oder
    • praktischen Unterricht im Ausmaß von 7 UE an einer Fahrschule genossen hat,
    • (jeweils auf Motorräder der Klasse A).

A1 AUF A

Auch eine Ausdehnung von A1 direkt auf die Klasse A (also ohne „Umweg“ über A2) ist möglich, wenn du mindestens

  • seit 4 Jahren im Besitz der Klasse A1 bist,
  • 24 Jahre alt bist, sowie
  • eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A erfolgreich abgelegt hast.