Allgemeines

DER MENSCH LEBT, SOLANGE ER FÄHRT!

Der Mensch lebt, solange er fährt. Sehr frei nach Faust, aber im Kern doch das, was unsere heutige Gesellschaft auszeichnet – Mobilität ist gefragt, immer und überall. Während man sich schnell aufs Rad geschwungen hat und so recht unkompliziert innerhalb einer Stadt unterwegs ist, werden die täglichen Strecken zur Schule oder in die Arbeit regelmäßig länger. In Zeiten, wo der Öffentliche Nahverkehr eher ab- als ausgebaut wird, freut man sich darüber, mit einem eigenen Fahrzeug unterwegs sein zu können.

Würden wir uns nun mitten in einer Wüste befinden, bräuchten wir uns bloß ins Auto zu setzen – learning by doing, schlimmstenfalls bleibt man auf einer Düne hängen.Im dichtbevölkerten Europa sind Dünen jedoch bestenfalls ein nachgelagertes Problem.

Was es braucht, ist also ein rudimentäres Regelwerk, damit Chaos und Anarchie nicht völligen Druchgriff haben. Und die Gewissheit, dass alle Verkehrsteilnehmer diese Regeln kennen und beherzigen.

Dafür braucht es eine solide Ausbildung – und bei uns findest du sie!

 

Dem Fahrschüler sind durch die theoretische und die praktische Ausbildung in der Fahrschule jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die es ihm ermöglichen, sich mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr vorschriftsgemäß, sicher und umweltbewusst zu verhalten und die ihn in die Lage versetzen, die angestrebte Lenkberechtigung zu erwerben.

Am Beginn ein wenig Verkehrsrecht:

Unterscheide zunächst den Führerschein (FS) von der Lenkberechtigung (LB).

Die Lenkberechtigung ist das Recht, bestimmte Gruppen von Fahrzeugen lenken zu dürfen. Diese Fahrzeuggruppen sind die (Führerschein-) Klassen:

Der Führerschein ist die rosa Scheckkarte (bzw früher der rosa Schein): Hier steht, wer welche Lenkberechtigung besitzt. Der FS dient letztlich bloß einem praktischen Zweck, nämlich der einfacheren Kontrolle.
Wer eine LB erwerben möchte, muss einige Anforderungen erfüllen:

  • Mindestalter
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • Gesundheitliche Eignung
  • Kenntnisse der Ersten Hilfe
  • Fachliche Befähigung

Das Mindestalter hängt von der angestrebten Klasse ab, von 15 Jahren (Klasse AM) bis zu 24 Jahren (Klassen A und D). Die Verkehrszuverlässigkeit sieht der Gesetzgeber grundsätzlich als gegeben an, sofern man in der Vergangenheit keine Gründe geliefert hat, die dagegen sprechen. Für den Nachweis der gesundheitlichen Eignung ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens notwendig, die notwendigen Kenntnisse der Ersten Hilfe erlangt man mit einer Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen.

Bleibt die fachliche Befähigung: Dafür gibt es die Fahrprüfung.

Unsere Aufgabe ist es, dich bei der Vorbereitung auf diese Prüfung zu unterstützen – und dabei den Spaß nicht zu knapp werden zu lassen. Das Leben ist zu kurz, um sich zu ärgern!

GÜLTIGKEIT

Örtlich

Alle „neuen“ (dh alle ab dem 1. Jänner 1996 ausgestellten) Führerscheine gelten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), sprich im gesamten Raum der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein & Norwegen.

Der Europäische Wirtschaftsraum ist eine gemeinsame Wirtschaftsunion zwischen den Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), ausgenommen der Schweiz. Er umfasst somit 30 Länder Europas mit einer Fläche von etwa 490 Millionen km², auf der etwa eine halbe Milliarde Menschen leben.
In etwa ein Drittel des weltweiten Handels vollzieht sich im EWR.

Somit müssen insb bei Fahrten ins EU-Ausland keine weiteren Dokumente mitgeführt werden, bzw bei einem Umzug entfällt die Verpflichtung zur Umschreibung.

Zeitlich

In Österreich neu ausgestellte Führerscheine sind generell auf 15 Jahre befristet & müssen danach erneuert werden – vergleiche die Befristung von Reisepässen auf 10 Jahre. Dies betrifft allerdings nur den Führerschein, nicht hingegen die eigentliche Lenkberechtigung, ähnlich wie auch man ja auch bei Ablauf der Gültigkeit seines Reisepasses seine Staatsbürgerschaft behält… ;)

Sämtliche bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellten Führerscheine haben diese 15-jährige Frist nicht, sie bleiben grundsätzlich bis zum 18. Jänner 2033 gültig. Eine Pflicht zum vorzeitigen Umtausch besteht explizit nicht, solange eine einwandfreie Lesbarkeit gegeben ist & das Foto einen gewissen Wiedererkennungswert besitzt.

Die Frist bis 2033 dient dazu, die beinahe unüberschaubare Vielfalt an FS-Modellen in der EU – es sind über 110 (!) verschiedene Varianten im Umlauf – auf einige wenige zu reduzieren. Das spart Zeit (der Behörden) & damit Geld (der Steuerzahler).