LKW

DIE KLASSE C

 

 

Berufliche oder private Nutzung?

Wer die Lenkberechtigung der Klasse C / C1 (weiterhin) beruflich nutzen will („gewerbsmäßige Beförderung von Gütern“, also z.B. der klassische „Trucker“, offiziell: Berufskraftfahrer), muss neben dem Besitz der entsprechenden Lenkberechtigung weitere Qualifikationen erbringen. Dieser Befähigungsnachweis, die sogenannte Fahrerqualifizierung, wird mittels Zahlencode 95 im Führerschein vermerkt & gilt fünf Jahre lang.

 

GRUNDQUALIFIKATION

Für Neuerteilungen ab 10. September 2009 ist eine zusätzliche Prüfung vorgeschrieben. Diese unterteilt sich in eine vertiefende praktische Prüfung (grundsätzlich ähnlich der „Führerscheinprüfung“), einen schriftlichen Test (Multiple Choice) & eine mündliche Prüfung.
Wessen Lenkberechtigung bis zum 10. September 2009 erteilt wurde, benötigt keine Grundqualifikation.

 

WEITERBILDUNG

Alle 5 Jahre ist eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachzuweisen; gilt ab 10. September 2014.
Für detailliertere Information sei an dieser Stelle auf unsere Informationsseite zur Grundqualifikation & Weiterbildung für Berufskraftfahrer verwiesen.

 

 

Welche Fahrzeuge Darf Ich lenken?

Die Klasse C umfasst

  • Kraftwagen (max 9 Sitzplätze) mit einer hzl Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg
  • Fahrzeuge der Klasse F
  • Sonderkraftfahrzeuge (ehemalige Klasse G)
  • unter bestimmten Voraussetzungen: Fahrzeuge der Klasse D(ohne Fahrgäste)
  • leichteAnhänger (hzl Gesamtmasse ≤ 750 kg)

Beachte: Wer mit allen Anhängern fahren möchte (Sattelzüge!), braucht die Klasse CE.
Die Lenkberechtigung ist auf 5 Jahre befristet, ab dem 60. Geburtstag auf 2 Jahre. Zur Verlängerung ist im Wesentlichen ein positives ärztliches Gutachten notwendig; die Neuausfertigung des Führerscheins ist von ansonsten anfallenden Gebühren & Abgaben größtenteils befreit.

 

 

Mindestalter & Ausbildung

21 Jahre.
Die Prüfung für die Klasse C kann bereits mit 18 Jahren abgelegt werden; die LB ist allerdings bis zum 21. Geburtstag eingeschränkt auf Fahrzeuge der Klasse C1 (siehe weiter unten), es sei denn:

  • Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises (dh C95-Prüfung);
  • Lehrberuf „Berufskraftfahrer“ erfolgreich abgeschlossen;
  • Lenken von Fahrzeugen im Rahmen der Feuerwehr, des Bundesheers, Werkstätten etc, unter gewissen Voraussetzungen.

Mit der Ausbildung kann mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

Beachte: Voraussetzung für den Erwerb der Klasse C ist die Klasse B!

 

 

Ausbildung

THEORETISCHE AUSBILDUNG

  • Modul Grundwissen: 20 UE
  • Modul B: 12 UE
  • Modul C: 10 UE

Das Modul Grundwissen sowie das Modul B entfallen, wenn du bereits im Besitz der Klasse B bist.

 

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

  • Ohne Klasse B: 20 UE (davon 8 B, 12 C)
  • Mit Klasse B: 8 UE

Die Fahrlektionen kannst du dir im Büro ausmachen und sind verbindlich. Solltest du einen Termin – aus welchem Grund auch immer – nicht einhalten können, so bitten wir dich um rechtzeitige Absage (min 48h vor dem Termin)!

UMFANG

Die Klasse C1, quasi der kleine Lkw-Schein, umfasst folgende Fahrzeuge:

  • Kraftwagen (max 9 Sitzplätze) mit einer hzl Gesamtmasse ≤ 7 500 kg
  • Fahrzeuge der Klasse F
  • leichteAnhänger (hzl Gesamtmasse ≤ 750 kg)

Beachte: Wer auch mit schweren Anhängern fahren möchte (Sattelzüge!), braucht die Klasse C1E.
Auch die Lenkberechtigung der Klasse C1 ist auf 5 Jahre befristet, ab dem 60. Geburtstag auf 2 Jahre. Zur Verlängerung ist im Wesentlichen ein positives ärztliches Gutachten notwendig; die Neuausfertigung des Führerscheins ist von ansonsten anfallenden Gebühren & Abgaben größtenteils befreit.

 

UNTERSCHIEDE ZUR KLASSE C

  • Umfang: Begrenzung der hzl Gesamtmasse auf ≤ 7 500 kg
  • Befristung: 10 Jahre, ab dem 60. Geburtstag auf 5 Jahre
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mit Klasse C1E: Kraftwagenzüge mit maximal 12 t.
  • Ausbildung: 2 UE weniger Theorieunterricht

Die Klasse C1 dient in erster Linie Beschränkung der Klasse C, falls die Prüfung vor dem 21. Geburtstag erfolgt. Ein direkter Erwerb von C1 mit 18 Jahren ist zwar möglich, es erfolgt dann aber keine automatische Erweiterung auf die (volle) Klasse C mit dem 21. Geburtstag.

WANN BRAUCHE ICH DIE LENKBERECHTIGUNG DER KLASSE CE?

Die Klasse C allein berechtigt nur zum Ziehen von leichten Anhängern, dh solche mit einer hzl Gesamtmasse von höchstens 750 kg – das gilt insb auch für Sattelkraftfahrzeuge. Für alle anderen Anhänger braucht man zusätzlich die Klasse E.

 

MINDESTALTER & AUSBILDUNG

Mindestalter: 21 Jahre.
Unter gewissen Voraussetzungen bereits mit 18, siehe dazu die Klasse C.

 

THEORETISCHE AUSBILDUNG

  • Klasse C vorhanden – 6 UE
  • Klasse B vorhanden – 16 UE

Der Ausbildungsumfang variiert abhängig davon, ob es sich um eine Ausdehnung von der Klasse C oder der Klasse B handelt.

 

PRAKTISCHE AUSBILDUNG

  • Klasse C vorhanden – 4 UE
  • Klasse B vorhanden – 10 UE

Auch hier ist eine unterschiedliche Ausbildungsdauer vorgesehen, je nach Vorkenntnissen.

FRISTEN

Die LB der „schweren“ Klassen, also C, C1, D und D1 – samt Ergänzung durch die Klasse E – werden auf 5 Jahre befristet erteilt, nach Erreichen des 60. Geburtstages sogar nur auf 2 Jahre. Dies betrifft alle Neuausstellungen von Führerscheinen, sei es im Zuge einer Ergänzung, Neuerteilung, Verlust, Entzug, Unleserlichkeit etc, ab dem 19. Jänner 2013.
Für Inhaber einer Lenkberechtigung der Gruppe C (bis zum 31. Oktober 1997 erteilt) gilt folgende Übergangsfrist: Sie müssen ihre LB spätestens bis zum 48. Geburtstag verlängern lassen.

Die Verlängerung ist tunlichst noch innerhalb der 5-Jahres-Frist durchzuführen, da in diesem Fall eine Befreiung eines Großteils der Gebühren und Abgaben besteht; konkret fallen das Honorar für das ärztliche Gutachten iHv EUR 30,– sowie ein Kostenbeitrag für den Scheckkartenführerschein iHv EUR 11,– an.
Wird die Frist versäumt, erlischt die Gültigkeit LB und es wird eine Wiedererteilung notwendig, was mit erheblichen Mehrkosten einhergeht – und u.U. einer neuerlichen praktischen Prüfung.

 

VERLÄNGERUNG

Der Antrag auf Verlängerung kann bei jeder Führerscheinbehörde in ganz Österreich gestellt werden, im Bezirk Neunkirchen ist das die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen. Notwendige Dokumente sind:

  • Alter Führerschein
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis )
  • Ärztliches Gutachten
  • Ein Passbild, wie es auch für den Reisepass verlangt wird

Dann gibt es zwei Varianten:

1. Alten Schein gleich abgeben

In diesem Fall erhält man den vorläufigen Führerschein (=ein Dokument im DIN A4-Format), mit diesem kann man auch sogleich losfahren. Der „richtige“ Führerschein im Scheckkartenformat kommt dann via Post, üblicherweise in etwa ein bis zwei Wochen.
Beachte: Der vorläufige Führerschein gilt

  • nur in Österreich;
  • nur vier Wochen lang;
  • nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

 

2. Man behält den alten Schein vorerst

Sobald der neue Führerschein bei der Behörde ist kann er im Tausch gegen den alten abgeholt werden.

 

KOSTEN

Sofern die Verlängerung fristgerecht eingeht, betragen die Kosten EUR 11,– (Kostenbeitrag für den Scheckkartenführerschein) und EUR 30,– (Honorar für das ärztliche Gutachten). Ist eine Expresszustellung des Scheckkartenführerscheins erwünscht, so sind zusätzlich EUR 16,– fällig